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   VG Ansbach, 28.07.2011 - AN 18 K 11.00777   

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https://dejure.org/2011,65797
VG Ansbach, 28.07.2011 - AN 18 K 11.00777 (https://dejure.org/2011,65797)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28.07.2011 - AN 18 K 11.00777 (https://dejure.org/2011,65797)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - AN 18 K 11.00777 (https://dejure.org/2011,65797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Hauptkläranlage ...; Betrieb, Errichtung, Änderung; Rücksichtnahmegebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 09.01096

    Nachbareinwendungen gegen einen Planfeststellungsbeschluss

    Auszug aus VG Ansbach, 28.07.2011 - AN 18 K 11.00777
    Gegen diesen Bescheid hat eine der anderen Klageparteien, die auch gegen die genannte Baugenehmigung vom 15. Februar 2007 Klage erhoben hat, vertreten durch denselben Bevollmächtigten wie in diesem Verfahren, beim Verwaltungsgericht Ansbach Klage erhoben (AN 15 K 09.01096).

    Mit Schriftsatz vom 1. April 2011 bzw. vom 14. April 2011 beantragten die Beteiligten die Fortführung des auf Grund des Klageverfahrens AN 15 K 09.01096 ruhenden Verfahrens.

    Das Verwaltungsgericht Ansbach hat im Verfahren AN 15 K 09.01096, in dem andere Kläger, die ebenfalls die Baugenehmigung vom 15. Februar 2007 angefochten haben, gegen den Bescheid der Beklagten vom 20. Mai 2009, mit dem der Betrieb der Hauptkläranlage ... planfestgestellt worden ist, durch den selben Bevollmächtigten Klage erhoben haben, mit rechtskräftigem Urteil vom 26. Januar 2011 zum Verhältnis zwischen Planfeststellungsverfahren, UVP-Prüfung und erteilter Baugenehmigung vom 15. Februar 2007 ausgeführt:.

  • VGH Bayern, 23.09.2009 - 15 ZB 09.98

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Nachbarklage; Abstandsflächen; 16-m-Privileg;

    Auszug aus VG Ansbach, 28.07.2011 - AN 18 K 11.00777
    Festsetzungen hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen durch Bebauungspläne haben - anders als die Festsetzung von Baugebieten - kraft Bundesrecht grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion (BVerwG, B. v. 23.6.1995 - 4 B 52/95; BayVGH, B. v. 23.9.2009 - 15 ZB 09.98, in juris).

    Maßgebend sind dabei die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherren und das, was billigerweise beiden Seiten zumutbar oder unzumutbar ist (BayVGH, B. v. 23.9.2009 a.a.O, m.w.N.).

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VG Ansbach, 28.07.2011 - AN 18 K 11.00777
    Hat die betreffende Festsetzung nachbarschützenden Charakter, so führt jeder Fehler bei der Anwendung des § 31 Abs. 2 BauGB zur Aufhebung der Baugenehmigung, so etwa auch dann, wenn nur die in § 31 Abs. 2 Nr. 1 - 3 BauGB genannten Voraussetzungen unzutreffend beurteilt worden sind (BVerwG, B. v. 8.7.1998 - 4 B 64/98, juris).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus VG Ansbach, 28.07.2011 - AN 18 K 11.00777
    Festsetzungen hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen durch Bebauungspläne haben - anders als die Festsetzung von Baugebieten - kraft Bundesrecht grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion (BVerwG, B. v. 23.6.1995 - 4 B 52/95; BayVGH, B. v. 23.9.2009 - 15 ZB 09.98, in juris).
  • VGH Bayern, 06.08.2010 - 15 CS 09.3006

    Befreiung von nachbarschützenden und nicht nachbarschützenden Vorschriften

    Auszug aus VG Ansbach, 28.07.2011 - AN 18 K 11.00777
    Es ist deshalb durch Auslegung des Schutzzweckes der Festsetzungen im konkreten Fall zu ermitteln, ob sie nach dem Willen des Plangebers ausschließlich aus städtebaulichen Gründen getroffen wurde oder (zumindest auch) einem nachbarlichen Interessenausgleich i.S. eines Austauschverhältnisses dienen soll (BayVGH, B. v. 6.8.2010 - 15 CS 09.3006, in juris).
  • VGH Bayern, 01.08.2007 - 14 CS 07.413
    Auszug aus VG Ansbach, 28.07.2011 - AN 18 K 11.00777
    Lärmintensive Anlagenteile liegen unterirdisch, die Prozesse der Schlammfaulung finden in geschlossenen Behältern und Rohrleitungen statt (so auch BayVGH, Beschluss vom 1.8.2007, 14 CS 07.413 und 414).
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